Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehung zwischen Kunden und Manus dextra. Sie gelten als integrierter Bestandteil jedes Auftrags. Mit der mündlichen und/oder der schriftlichen Erteilung eines Auftrags oder beim Abschluss eines anderen Vertrags erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen bedürfen der Schriftform.

Treuepflicht, Geschäftsgeheimnis und Daten
Manus dextra verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen sowie Informationen und Daten vertraulich zu behandeln. Die Datenübertragung erfolgt insbesondere bei Inhalten, die unter (ärztlicher) Schweigepflicht stehen, mit hoher Sicherheit: SSL-gesicherter HIN-Client-Zugang oder per Zugriff auf das System des Kunden (VPN-Anbindung/Remote-Desktop-Zugriff). Manus dextra ist verpflichtet, für die Dauer der Zusammenarbeit sämtliche zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen benötigten Unterlagen aufzubewahren. Nach Auftragsabwicklung werden die Daten auf einer externen Harddisk gesichert, ausser der Kunde wünscht explizit Gegenteiliges. Hilfsmittel, Zwischen- und Nebenprodukte des Werkergebnisses verbleiben im Eigentum der Manus dextra.

Geistiges Eigentum
Der Kunde anerkennt das geistige Eigentum von Manus dextra, insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit von der Firma geschaffenen Leistungen und Werke. Ohne anderslautende schriftliche Abrede verbleiben die Urheberrechte vollumfänglich bei Manus dextra.

Nutzungsrechte
Soweit rechtlich zulässig und möglich, tritt Manus dextra sämtliche zweckgebundenen Nutzungsrechte an Leistungen und Werken, die im Rahmen des Auftrags geschaffen wurden, nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags an den Kunden ab (Zweckübertragungstheorie). Über den Umfang der Nutzung steht Manus dextra ein Auskunftsanspruch zu.

Honorar
Beratungsgespräche (telefonisch oder persönlich) sind kostenfrei. Auf Wunsch erstellt Manus dextra eine unverbindliche Kostenschätzung («Richtpreisofferte»), die auf einer Schätzung des eigenen Aufwands basiert (Fehlerdichte, Abgleich mit Zeichenzahlen). Erhält Manus dextra im Vorfeld einen Textausschnitt des zu korrigierenden Werks, erleichtert das die Aufwandeinschätzung. Grundsätzlich gilt: Das Honorar für die von Manus dextra erbrachten Leistungen wird nach effektivem Zeitaufwand in Schweizer Franken berechnet/abgegolten. Für Kunden mit regelmässigen Aufträgen können Spezialpakete geschnürt werden. Privatpersonen und Studierende erhalten Vergünstigungen und/oder ein Pauschalangebot. Die Honorare und Preise richten sich nach dem Tarif, der zur Zeit der Auftragserteilung gültig ist.

Zahlungsbedingungen
Falls nicht anders vereinbart, wird nach jeder Auftragsabwicklung eine Rechnung gestellt. Kunden mit regelmässigen Aufträgen erhalten jeweils Ende Monat eine Sammelrechnung, die die einzelnen Aufwandposten transparent ausweist. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum (Verfalltag) ohne jeden Abzug zu erfolgen. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Manus dextra hohe finanzielle Vorleistungen, können Akontozahlungen verlangt werden. Verstreicht der Fälligkeitstermin (Verfalltag) ungenutzt, wird der Kunde automatisch in Verzug gesetzt.

Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde unterstützt Manus dextra bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, insbesondere durch klare, rechtzeitige Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Manus dextra korrigiert nach den Regeln des «Heuer – Richtiges Deutsch». Sofern der Kunde nichts anderes wünscht, wird bei mehreren möglichen Schreibvarianten auf die Vorzugsvariante des Duden (gelb markiert) zurückgegriffen. Falls eigene Qualitätsrichtlinien (Glossar, Corporate Language, Briefvorlagen) berücksichtigt werden sollen, sind diese Manus dextra bei Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Entstandener Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden wird von Manus dextra in Rechnung gestellt.

Rechtsgewährleistung Kunde
Der Kunde garantiert, dass er über sämtliche Immaterialgüterrechte, insbesondere über alle Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte, für das von ihm gelieferte Erstellungs- und Ausgangsmaterial (Texte, Diktate, Briefvorlagen, Fotos, Logos etc.) verfügt und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Manus dextra übernimmt keine Haftung bei der Verwendung von Unterlagen von Dritten ohne Erlaubnis des Urhebers.

Beanstandungen, Haftung
Manus dextra verpflichtet sich, Aufträge gewissenhaft auszuführen und insbesondere auch Vorlagen/Rohmaterial sorgfältig zu behandeln. Allfällige Beanstandungen sind innert 8 Tagen nach Erhalt der Arbeiten oder Produkte schriftlich an Manus dextra zu richten. Mit der Freigabe durch den Kunden übernimmt dieser allein die Verantwortung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit.

Referenzhinweise
Manus dextra ist dazu berechtigt (schriftlicher Widerruf des Kunden jederzeit möglich), auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit dem Kundenlogo und/oder unter Angabe des Auftragsinhalts und/oder persönlichen vorweg abgesprochenen Statements des Kunden auf die Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Beziehung zwischen Kunde und Manus dextra untersteht schweizerischem Recht, Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Manus dextra.

Rüti bei Lyssach, Januar 2022